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FAQ

Was ist Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit / Personalleasing?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um Zeitarbeit bzw. Personalleasing. Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Andere deutsche Arbeitsgesetze, wie z. B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, etc. werden nicht vom AÜG außer Kraft gesetzt, sondern behalten ihre Geltung.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung kommt ein Dreiecksverhältnis zwischen den Mitarbeitern (gn), dem Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Personaldienstleister (Verleiher) zustande. Der Mitarbeiter (gn) schließt einen meist unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister. Der Personaldienstleister schließt seinerseits einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) mit dem Kundenunternehmen, in dem geregelt ist zu welchen Konditionen der Mitarbeiter (gn) beim Kundenunternehmen arbeiten wird.

Das Kundenunternehmen setzt den Mitarbeiter (gn) vereinbarungsgemäß ein und erteilt auch die Arbeitsanweisungen. Der Personaldienstleister erteilt dem Mitarbeiter (gn)  i.d.R. keine kundenbezogenen Weisungen. Der Mitarbeiter (gn) wird allerdings vom Personaldienstleister betreut und erhält auch von diesem den monatlichen Lohn, bzw. das Gehalt.

Arbeitnehmerüberlassung hat nichts mit Werkverträgen zu tun. Bei Werkverträgen ist der Mitarbeiter (gn) beim Werkvertragsnehmer angestellt und wird gemäß dessen Weisungen zur Erstellung von klar definierten Gewerken beschäftigt. Erhält der Mitarbeiter (gn) Weisungen vom Auftraggeber (Kunden) des Werkvertrages, so handelt es sich in der Regel um einen Scheinwerkvertrag. Scheinwerkverträge sind nicht gestattet, weil damit das AÜG umgangen wird.

Wie bewerbe ich mich bei der Delta M2 GmbH?

Bewerbung leicht gemacht! Schicken Sie uns entweder das in 2 Minuten ausgefüllte Bewerbungsformular, wir melden uns dann so schnell wie möglich, aber sicher innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, oder schicken Sie uns via Mail oder Post Ihre Bewerbung.

Wie verläuft das Bewerbungsgespräch?

Kommen Sie zu uns zum Bewerbungs- und Beratungsgespräch in entspannter und ungezwungener Atmosphäre. Wir beraten Sie gerne, welcher Job zu Ihnen passt.

Nehmen Sie wegen des Termins bitte telefonisch mit uns Kontakt auf, damit wir uns voll und ganz Ihnen widmen können. Ideal wäre es, wenn Sie zum Termin ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse) mitbringen würden. Haben Sie keine Scheu, wir gestalten Ihre berufliche Zukunft gemeinsam, auch wenn Ihr Lebenslauf bisher nicht ganz „rund“ verlaufen ist.

Wie bewerbe ich mich online?

Online können Sie sich unkompliziert und schnell mit dem Bewerbungsformular bewerben. Alternativ können Sie uns natürlich auch Ihre vollständige Bewerbung (Lebenslauf und Zeugnisse) via Mail zukommen lassen.

Sie können uns natürlich auch die klassische Post-Bewerbung schicken oder persönlich vorbei bringen.

Welchen Tarifvertrag wenden wir an?

Wir wenden den aktuell gültigen IGZ/DGB Tarifvertrag an. Dieser Tarifvertrag ist bewährt, anerkannt und sicher. Er bietet Ihnen gestaffelte Entgelttarife sowie Branchenzuschlagstarife, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge, etc.

Derzeit gibt es in der Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit keinen besseren Tarifvertrag.

Wie sind die Verdienstmöglichkeiten?

Bei uns starten Sie verdiensttechnisch mindestens mit 13,50 Euro pro Arbeitsstunde.

Damit übertreffen wir den bundesweit ab 1. Januar 2024 vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro um 8,8 %.

Neun weitere Entgelttarifstufen stellen eine leistungsgerechte Entlohnung sicher. Sie erhalten darüber hinaus freiwillige soziale Leistungen, Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwand, etc.

Was sind Branchenzuschläge?

Um dem Erfordernis von Equal Pay (gleiche Bezahlung wie im Einsatzbetrieb) gerecht zu werden, wurden sogenannte Branchenzuschläge eingeführt. Diese Branchenzuschläge sind in branchenspezifischen Branchenzuschlagstarifverträgen geregelt und gewähren weitere nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Zuschläge.

Insofern ist eine Gleichstellung der im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden eingesetzten Mitarbeiterinnen mit der Stammbelegschaft weitestgehend Rechnung getragen. Wir begrüßen dies, weil damit eine Zweiklassengesellschaft von Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmern unterbunden wird.

Was ist Personalvermittlung?

In der Personalvermittlung werden Sie direkt zu einem neuen Arbeitgeber vermittelt und fest bei diesem angestellt. Sie suchen einen neuen Job – kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen dabei!

Was versteht man unter Vermittlungsorientierte Zeitarbeit (Try and Hire oder kombinierter Service)

Sie arbeiten zunächst im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei einem unserer Kundenunternehmen und werden nach einem fest definierten Zeitraum bei erfolgreicher Tätigkeit von diesem zur Festanstellung übernommen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Try and Hire“ oder „kombiniertem Service“.

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